Toerisme Kasterlee

Zugänglichkeitserklärung Gemeindeverwaltung Kasterlee

Allgemeines

Die Gemeindeverwaltung Kasterlee ist bestrebt, ihre Websites und mobile Apps gemäß dem Verwaltungsdekret vom 7. Dezember 2018 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlamentes und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für www.kasterlee.be, www.visitkasterlee.be, www.gbsdepagadder.be, www.gbsdevlieger.be

Konformitätsstatus

Diese Website erfüllt teilweise die Web Content Accessibility Guidelines Version 2.1 Niveau AA.
Die Webrichtlinien stellen hohe Anforderungen an PDF-Dateien. Bestimmte Informationen werden als PDF angeboten. Die Lokalverwaltung Kasterlee kann derzeit nicht garantieren, dass all diese Dateien die Webrichtlinien erfüllen. Wir unternehmen alles Mögliche, um diese Dateien so gut wie möglich zugänglich zu machen. Menschen mit einer Behinderung können unter der Telefonnummer 014 85 00 01 stets telefonische Unterstützung anfordern.

Vorgehensweise zur Förderung der Zugänglichkeit unserer Website

Die Lokalverwaltung hat folgende Maßnahmen gesetzt, um die Zugänglichkeitsanforderungen zu erfüllen:

  • Kontrolle vor der Veröffentlichung: die Webredaktion kontrolliert vor der Veröffentlichung sämtliche Inhalte auf Zugänglichkeit.
  • Regelmäßige interne Kontrolle: die Webredaktion führt zwischenzeitliche Inhaltskontrollen aus.

 Auf unseren Websites sind Links zu anderen Websites aufgeführt. Nicht alle Informationen auf diesen Websites entsprechen den Richtlinien. Dieser Inhalt fällt außerhalb des Geltungsbereichs der Gesetzgebung über Zugänglichkeit.

Bei der Gestaltung einer neuen Website werden alle Anforderungen in Bezug auf Zugänglichkeit berücksichtigt.

Diese Zugänglichkeitserklärung wurde am 07.09.2020 erstellt.

 

Feedback

Haben Sie ein Problem mit der Zugänglichkeit dieser Website? Bitte teilen Sie uns dies per E-Mail an communicatie@kasterlee.be mit. Geben Sie dabei den Link zu der Website an, bei der das Problem aufgetreten ist.

Diese Zugänglichkeitserklärung wurde vom Gemeindevorstand am 07.09.2020 genehmigt.

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der gemäß [Artikel 7, Absatz 1, Punkt b), der Richtlinie versendeten Antwort des Beamten nicht zufrieden? Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Generaldirektor per E-Mail an algemeen.directeur@kasterlee.be oder klachten@kasterlee.be auf.

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